BKF-Weiterbildung - Fahrschule Zembrod
Sondertermin!!!
BKF Weiterbildung Ladungssicherung Theorie und Praxis mit unserem LaSi -Trailer 31.03.2018 Beginn 08:00 Uhr
Anmeldung und Info Tel 07552 7085
BKF-Ausbildungszentrum-Pfullendorf-Linzgau und Gefahrgutschule
Wir haben die Ausbildung mit Jobgarantie. In unserer vom TÜV Süd zertifizierten Fahrschule machen Sie Ihren LKW-Führerschein, einschließlich der beschleunigten Qualifikation. Nach erfolgreichem Bestehen vermitteln wir Ihnen eine Festanstellung als LKW-Fahrer im Güterverkehr (Nah- und Fernverkehr) in einem unserer Partnerunternehmen.
Natürlich können Sie bei uns auch einfach nur den LKW-Führerschein machen.
Ihre LKW Fahrschule in der Region! Wir bilden auf Glieder und Sattelzug aus!
Wir stehen für Quallität und Faire Preise. Unsere Aus-und Weiterbildungen werden auf höchsten Niveau durchgeführt.
Das BKF-Ausbildungszentrum-Pfullendorf-Linzgau
Gehört zur Fahrschule Zembrod und wurde ins Leben gerufen für Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrer (m/w).
Die Fahrschule Zembrod ist:
Anerkannte Aus-und Weiterbildungsstätte für EU Berufskraftfahrer nach BkrfQG,§7 Absatz1
Anerkannter Ausbildungsbetrieb für Gefahrgutfahrer (m/w) auf Straßenfahrzeuge nach 8.2
Zertifizierter Bildungsträger gemäß der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung-Weiterbildung. Zertifiziert vom TÜV Süd.
Wir sind eine amtlich anerkannte Ausbildungsstätte für:
Erste Hilfe gem. § 68 der Fahrerlaubnisbnisverordnung (FeV) und anerkannte Sehteststelle erteilt vom Landratsamt Sigmaringen. Dies berechtigt uns EH Kurse für alle Führerschein Klassen durchzuführen. Und den Sehtest für die Klassen B, B96, BE, AM, A1, A2, A, L und T.
Sie sind arbeitssuchend oder wollen sich beruflich verändern?
Dann werden Sie LKW-Fahrer/in!
LKW-Fahrer werden drinegnd gesucht!
Wir bilden aus zum: EU-Kraftfahrer LKW
TQ1: Güterbeförderung
Zielgruppe:
Personen (Frauen und Männer) mit Besitz der Führerscheinklasse 3 (B) und Fahrpraxis mit einem Pkw.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- Besitz der Fahrerlaubnisklasse 3 (B)
- gesundheitliche Eignung
- erfolgreicher Führerscheinantrag beim Straßenverkehrsamt
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Aufnahmegespräch beim Bildungsträger
Ausbildungsinhalte:
- Führerscheinausbildung der Klassen C und CE
- Nutzfahrzeugtechnik
- Wirtschaftliche Fahrweise
- Arbeits- und Sozialvorschriften
- Umgang mit dem digitalen EG-Kontrollgerät
- Routen- und Tourenplanung
- Umgang mit Kunden
- Vorbereitung auf die IHK-Prüfung: beschleunigte Grundqualifikation für Kraftfahrer/-innen im Güterverkehr
- Kranführerausbildung
- Gefahrgutfahrerausbildung
- Gabelstaplerfahrerausbildung
- Ladungssicherung nach VDI 2700a
- Betriebliches Praktikum
Abschluss:
- Führerschein der Klassen C und CE
- GGVSE/ADR-Bescheinigung
- Gablestaplerfahrausweis
- Ladungssicherungsnachweis nach VDI 2700a
- Kranfahrerausweis
- Teilqualifikation (TQ1) gemäß BBiG "Berufskraftfahrer/in
Unterrichtszeiten:
Montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 15.15 Uhr
Dauer: 6 Monate
JETZT informieren unter: Fahrschule Zembrod - 07552 . 70 85
Förderung über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter möglich
Die Fahrschule Zembrod vermittelt Ihnen bei Eignung einen Job als LKW-Fahrer im Güterverkehr - nah und fern
Führerschein Entzug bei Betrug mit den Modulen!
Wieder Aktuelles Thema auch bei uns in der Regio!
Wie die Trans aktuell berichtete, können Fahrer mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen, wenn man feststellt, dass der Fahrer seine Zertifikate nicht ordnungsgemäß erworben hat. Somit sollen die schwarzen Schafe endlich vom Markt verschwinden.
Auch der Unternehmer hat mit Konsequenzen zu rechnen, so kann wegen Betruges ermittelt werden, wenn diese die Zertifikate mit Fördermittel "erkauft" wurden.
Originaltext Trans aktuell:
"..... Die Fahrschule, die sich gegenüber Trans aktuell nicht zu den Vorwürfen äußern wollte, steht allerdings schon seit geraumer Zeit unter Beobachtung der Bezirksregierung
Köln und des Bundesamts für Güterverkehr (BAG). Die möglichen Konsequenzen haben es in sich:
Zum einen setzen Lkw-Fahrer die Gültigkeit ihrer Fahrerlaubnis aufs Spiel. Denn die wird ihnen entzogen, wenn ihnen nachgewiesen wird, dass sie bei der Qualifikation betrogen haben. Aber auch den Speditionen, die ihre Fahrer zu derartigen Schnellschulungen schicken und dafür Mittel aus dem Aus- und Weiterbildungs-Fördertopf des BAG bekommen haben, steht Ärger ins Haus. In diesem Fall handelt es sich nämlich um Subventionsbetrug. »Bei Falschangaben droht eine strafrechtliche Verfolgung nach Paragraf 264 Strafgesetzbuch«, so BAG-Sprecher Horst
Roitsch. »Sofern uns Umstände bekannt werden, dass im Verfahren bewusst unrichtige Angaben getätigt oder gefälschte Unterlagen vorgelegt werden, geben wir die betreffenden Verfahren an die zuständigen Staatsanwaltschaften ab.« ....."
Autor Jan Bergrath
LKW Führerschein in 14 Werktage
Nächster Kurs (Monatlich)
Intensivkurs LKW Führerschein Pfullendorf/Sigmaringen – Klasse C+CE innerhalb 14 Tagen möglich*
Auf Gliederzug und Sattelzug
Beginn 1. Woche Montag bis Samstag Sonntag frei. 2.Woche Montag bis Samstag Sonntag frei, 3. Woche Montag Prüfung Theorie, Dienstag Prüfung Praxis
LKW C/CE – 14 Werktage
Folgende Voraussetzungen müssen beim Erwerb des LKW-Führerscheins durch einen Intensivkurs erfüllt sein:
- Erste-Hilfe Kurs (bei uns in der Fahrschule 1 x im Monat)
- ärztliche Untersuchungen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis für Lastkraftwagen
- Antrag zum Erwerb des LKW-Führerscheins bei der zuständigen Führerscheinstelle
- 21 Jahre alt
- Fahrerlaubnis der Klasse B
- Bitte beachtet, dass die Fahrerlaubnisprüfung erst durchgeführt werden kann, nachdem euer Führerscheinantrag das o.k. von Amts wegen bekommen hat (Bearbeitungsdauer ca. 3-6 Wochen)
Wir bieten Ihnen eine günstige Übernachtungsmöglichkeit in Pfullendorf, auf Wunsch auch mit Hol- und Bring-Service.
*Bitte beachten Sie, dass die Ausbildungsdauer variieren kann, da diese von den individuellen Lernfortschritten des Fahrschülers abhängt.
Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur 100% Förderung
Arbeitslose oder von der Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können von der Agentur für Arbeit über einen Bildungsgutschein die Ausbildungskosten zu 100% übernehmen lassen. Die Arbeitsagentur an ihrem Wohnort entscheidet nach dem Beratungsgespräch, ob eine Förderung mittels Bildungsgutschein infrage kommt.
Wir die Fahrschule Zembrod in Pfullendorf / Sigmaringen sind vom TÜV Zertifiziert nach AZVW und dürfen ihren Bildungsgutschein entgegennehmen.
Unser Ausbildungsangebot:
Fahrerlaubnis Klasse C + CE |
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Bildungsziel | Berufskraftfahrer Kl. C + CE |
Bildungsinhalt |
- Erwerb der Faherlaubnis Kl. C + CE - beschleunigte Grundqualifikation* - ADR/GGVSE - Gefahrgutasubildung - Ladungssicherung -Perfrktions Training -BKF Weiterbildun 5 Module KKW / Bus - TQ 1 Güterverkehr |
Verkehrsleiter
Vorbereitungslehrgang zur Fachkundeprüfung für den Güterverkehr
Inhalte
Recht: Güterkraftverkehrsrecht, Gewerberecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, bürgerliches Recht, Handelsrecht, Steuerrecht
Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens: Zahlungsverkehr und Finanzierung, Kostenrechnung, Beförderungsbedingungen, Beförderungsdokumente, Buchführung, Versicherungswesen, Spedition, Betriebsführung, Marketing
Technische Normen und technischer Betrieb: Zulassung und Instandhaltung der Fahrzeuge, Gewichte, be- und entladen, Beförderung gefährlicher Güter, Nahrungsmittelbeförderung
Straßenverkehrssicherheit: Unfallverhütung und Verkehrssicherheit
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
Abschluss
IHK - Prüfungszeugnis
Preis: 750 Euro zuzüglich 150 Euro IHK Gebühr
Termin 16.04.2018 - 21.04.2018 (Dauer 6 Tage)
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Landwirtschaftliche Lohnunternehmen
Vor dem Hintergrund, dass Landwirte und Lohnunternehmer derzeit Schwierigkeiten haben, innerhalb der bislang vereinbarten Übergangsfrist die erforderliche güterkraftverkehrsrechtliche Berechtigung für Beförderungen, die im Vorfeld oder im Nachgang von Arbeitsleistungen erbracht werden, zu erwerben, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur entschieden, die Kulanzfrist um ein weiteres Jahr bis zum 31. Mai 2018 zu verlängern.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Entscheidung keine Änderung der Rechtslage zugrunde liegt. Insbesondere unterliegen sonstige Beförderungen durch Lohnunternehmer für Dritte der gesetzlichen Erlaubnispflicht.
Das Bundesamt für Güterverkehr wird innerhalb der Kulanzfrist von Beanstandungen im Rahmen seiner Straßen- und Betriebskontrollen wie bisher in denjenigen Fällen absehen, in denen Beförderungen im Vorfeld oder im Nachgang von Arbeitsleistungen durchgeführt werden.
Die Länder sind von der Entscheidung des Ministeriums in Kenntnis gesetzt worden. Dem Bundesamt liegen zurzeit keine Informationen über die weitere Verfahrensweise der Kontrollbehörden der Länder vor.
Quelle: BAG